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Das LG Frankfurt a.M. entschied, dass ein „mailto“-Link statt der Angabe einer E-Mail-Adresse im Impressum nicht genüge.
Das OLG Hamm entschied, dass kein Anspruch auf Ersatz der Abmahnkosten bestehe, wenn die formalen Anforderungen nicht ...
Das OLG Köln entschied, dass die fehlende Eintragung ein wichtiger Grund für die Kündigung einer dem IDO gegenüber abgegebenen Unterlassungserklärung ist.
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